Information Gebührenbremse

Zur Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, Beseitigung von Abwasser und Müllabfuhr im Jahr 2024 gewährt der Bund dem Land Tirol einen einmaligen Zweckzuschuss.

Insgesamt werden damit 150 Millionen Euro über die Bundesländer auf alle österreichischen Gemeinden verteilt. Diese können die Gelder zum Zweck der Gebührenentlastung einsetzen. Allein für Tirol stehen damit rund 12,8 Millionen Euro zur Verfügung, die unter anderem an die betroffenen Haushalte in Form einer Gutschrift refundiert werden können.

Jeder Person, die zum Stichtag 1. April 2024 in Patsch mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird ein Fixbetrag gutgeschrieben.

Wir bitten das Guthaben bei Einzahlung der Vorschreibung im 2. Quartal abzuziehen.