Legalisatorin

Bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge, Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Vorrangeinräumungen, Ranganmerkungen im Grundbuch, usw.) zuständig. Die Aufgabe der Legalisatorin ist es, die Beglaubigung der Unterschriften durchzuführen. Sie führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung der Legalisatorin ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig. 

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Patsch wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein.

Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor der Legalisatorin zu erfolgen.

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist eine Bundesgebühr sowie eine Legalisierungsgebühr zu entrichten.

Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.

Zuständig